Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.
Durch * gekennzeichnete Felder sind erforderlich.

AGB

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingen der aleX Hygieneartikel

         Dezember 2007          
1. Umfang der Leistungen
Aufträge gelten als angenommen, wenn der Lieferer nicht innerhalb von 14 Tagen widerspricht. Sämtliche Angebote sind freibleibend, insbesondere wird für Druckfehler oder für die im Internet angegebenen Preise keine Garantie übernommen.

2. Preise und Versand

Alle Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung, wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist. Bei nicht voraussehbaren Preissteigerungen ist der Lieferer berechtigt, den im Zeitpunkt der Auslieferung gültigen Preis zu berechnen.Transportversicherung erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart, zu Lasten des Käufers. Gewünschte oder vom Lieferer für erforderlich gehaltene Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet, eine Rücknahme der Verpackung durch den Lieferer findet nicht statt - Ausnahmen müssen schriftlich festgelegt werden.

3. Gefahrenübergang

Jede Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Lieferung das Lieferwerk bzw. Auslieferungslager verläßt oder dem Besteller zur Verfügung gestellt wird, auch bei Lieferungen frei Empfangsort.

4. Haftung für Mängel

Beanstandungen der gelieferten Waren sind unbeschadet einer früheren gesetzlichen Anzeigenpflicht sofort nach deren Feststellung, spätestens aber innerhalb der Ausschlußfrist von zwei Wochen nach Empfang der Sendung geltend zu machen. Wenn sich die Beanstandung als begründet erweist, so wird ihr kostenlos und frachtfrei ursprünglich Empfangsstation abgeholfen. Bei Mängeln an einzelnen Teilen eines Gerätes wird nur das zu Recht beanstandete Teil ersetzt. Weitergehende Ansprüche, wie Wandelung oder Minderung, Vergütung von Schäden etc. sind ausgeschlossen, sofern darüber nicht eine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen ist. Durch örtlichen Einfluß entstandene Mängel (etwa durch feuchte Räume, unsachgemäße Behandlung usw.) werden nur gegen Berechnung der tatsächlichen Kosten beseitigt.

5. Liefer- und Abnahmefristen

Die vereinbarten Lieferfristen sind maßgebend für den Zeitpunkt der Lieferung ab Werk. Eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist tritt ein, wenn der Besteller seine Verpflichtungen nicht einhält, oder wenn durch unvorhergesehene und unverschuldete oder außergewöhnliche Ereignisse im Werk des Lieferers oder bei seinen Vorlieferanten die Lieferung verzögert wird. Dauern die Hemmungen länger als einen Monat oder findet Betriebsstilllegung im Werke des Lieferers oder bei seinen Vorlieferanten statt, so ist der Lieferer berechtigt, den Vertrag aufzuheben. Der Lieferer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart ist. Solche Teillieferungen gelten als Einzellieferungen und berechtigen den Lieferer zur selbständigen Rechnungsstellung zahlbar unabhängig von der Schlußrechnung.

6. Rechte des Lieferers auf Rücktritt

Voraussetzung für die Lieferungspflicht ist die unbedingte Kreditwürdigkeit des Bestellers. Wenn der Lieferer nach Vertragsabschluß Auskünfte erhält, welche die Gewährung eines Kredites in der sich aus dem Auftrag ergebenden Höhe nicht als unbedenklich erscheinen lassen oder wenn sich Tatsachen ergeben, welche einen Zweifel in dieser Hinsicht zulassen, so insbesondere eine erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse, Zahlungseinstellung, Insolvenz, Geschäftsauflösung usw. oder wenn der Besteller Vorräte, Außenstände oder gekaufte Ware verpfändet oder als Sicherheit für andere Gläubiger bestellt oder fällige Rechnungen trotz Mahnung nicht zahlt, so ist der Lieferer berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheit zu verlangen oder vom Vertrage zurückzutreten, oder soweit andere Zahlung als Barzahlung vereinbart ist, Barzahlung zu verlangen. Das Recht, Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages zu verlangen, bleibt vorbehalten.

7. Eigentumvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben bis zu Erfüllung sämtlicher dem Lieferer gegen den Abnehmer zustehenden Ansprüche Eigentum des Lieferers. An die Stelle der dem Lieferer gehörenden Waren tritt, wenn sie veräußert oder verbraucht wurden, der Anspruch gegen den Drittabnehmer, ohne daß es dazu einer ausdrücklichen Abtretung an den Lieferer bedarf. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist dem Abnehmer untersagt. Pfändung durch Dritte, Veränderung der Ware und ihres Standortes, sowie etwaiger Untergang derselben ist dem Lieferer unverzüglich anzuzeigen.

8. Zahlungsbedingungen

Zahlungen sind wenn nicht anders vereinbart innerhalb von 10 Tagen rein netto zu begleichen. Der Besteller ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen, auch nicht wegen Beanstandungen oder Gegenansprüchen. Ist Ratenzahlung vereinbart und bleibt der Besteller mit einer fälligen Rate länger als eine Woche im Rückstand, so ist der noch offenstehende Restbetrag ohne weitere Mahnung sofort zur Zahlung fällig. Maßgebend für den Zeitpunkt der Zahlung ist der Tag des Zahlungseingangs beim Lieferer. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist der Lieferer berechtigt, unter Vorbehalt der Geltendmachung anderer Rechte Verzugsschadensersatz in Höhe der zwischen Fälligkeit und Zahlung üblichen Zinsen, wie sie von den Banken gefordert werden, zu fordern. Zur Entstehung des Rechts des Lieferers auf Verzugsschadensersatz bedarf es keiner Inverzugssetzung.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Verbindlichkeit der Verträge

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich beiderseits ergebenden Rechte und Pflichten ist der Sitz des Lieferers. Über das Vertragsverhältnis entscheidet deutsches Recht/ europäisches Recht. Rechtliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile entbindet den Besteller im übrigen nicht vom Vertrag. Die Rechte des Bestellers aus dem Vertrag sind nur im gegenseitigen Einvernehmen übertragbar.


10. Sonderanfertigungen /-artikel

Sonderanfertigungen, die auf Kundenwunsch hergestellt, geliefert und bestellt wurden sind vom Umtausch- und Rückgaberecht ausgeschlossen. Diese Artikel werden voll berechnet.

 

11. Anderslautende Abmachungen bedürfen der Schriftform.

 

aleX Hygieneartikel

Inh. Alexander Kefallinos

Durch * gekennzeichnete Felder sind erforderlich.
Durch * gekennzeichnete Felder sind erforderlich.